Auch im Zusammenhang mit dem Sekundärlärm (vgl. Ziff. 5.2 und 6.3) kam die Fachstelle zum Schluss, dass bei einer ordnungsgemässen Nutzung der Anlage die zu erwartenden Lärmimmissionen der Zu- und Weggänge von Personen erfahrungsgemäss als geringfügig einzustufen seien. Bei der Tennisanlage seien denn auch keine Anhaltspunkte ersichtlich, die zu einem übermässigen Immissionsniveau von Sekundärlärmimmissionen beitrage. Die Sensibilisierung von Nutzerinnen und Nutzern der Gesamtanlage auf geeignete Art und Weise (z.B. mittels Reglementen, Verhaltensanweisungen, Nutzungsordnungen etc.) könne zur Lärmminderung beitragen. Das Fazit des Fachberichts Lärm (Ziff. 7) lautet wie folgt: