Konzeptionell und technisch seien keine signifikanten Anhaltspunkte vorhanden, die das Gesamtimmissionsniveau hierdurch wesentlich beeinflussen würden. Wie durch sie anlässlich von anderweitigen Untersuchungen von anderen Sportanlagen (Fussball-, Golfplätze) bereits mehrmals festgestellt, würden die Unterhaltsarbeiten und technischen Anlagen nicht derart ins Gewicht fallen, dass dadurch mit einer Überschreitung von Pla- nungs- oder gar der Immissionsrichtwerte gerechnet werden müsse. Dies sei mitunter auf die Beurteilungsmethodik beim Industrie- und Gewerbelärm zurückzuführen, bei welcher die Lärmimmissionen auf ein jährliches Mittel berechnet werden.