6.1.3), dass mit dem vorliegenden Konzept keine speziellen lärmintensiven Situationen erkennbar seien. Bei ordnungsgemässer Führung des Clubhauses gemäss der dargelegten Konzeption (kein Musikkonzept) seien höchstens geringfügige Lärmimmissionen aus dem Innern des Clublokals und von der Nutzung des Aussenraumes in der Nachbarschaft zu erwarten.