In Bezug auf die Einhaltung der Planungswerte werde der Richtwert der Vollzugshilfe Sportlärm in der am stärksten von den Immissionen betroffenen Anwohnerschaft gemäss Gutachten sonntags um 4 dB und während der Woche abends um 3 dB überschritten. Am Standort der Beschwerdeführerin werde der Richtwert während der Woche abends um 1 dB überschritten, sofern die Einhaltung des Planungswertes zur Geltung komme. Es sei aber zu erwähnen, dass das angewendete «Worst-Case-Szenario» das höchstmögliche Immissionsniveau des Tennisspiels auf der Tennisanlage abbilde.