In den Berechnungen werde von einem sog. «Worst-Case- Szenario» ausgegangen. Es werde diesbezüglich eine Woche angenommen, in welcher während der ganzen möglichen Dauer der Spielzeit sämtliche neun Tennisfelder belegt seien. Das im Lärmgutachten angenommene «Worst-Case-Szenario» weise die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte an sämtlichen Beurteilungsstandorten aus. In Bezug auf die Einhaltung der Planungswerte werde der Richtwert der Vollzugshilfe Sportlärm in der am stärksten von den Immissionen betroffenen Anwohnerschaft gemäss Gutachten sonntags um 4 dB und während der Woche abends um 3 dB überschritten.