c) Die Fachstelle Lärmakustik/Lasertechnik der Kantonspolizei Bern (im Folgenden: Fachstelle) beurteilte in der Folge mit Fachbericht vom 14. Januar 2025 (im Folgenden: Fachbericht Lärm) die zu erwartenden Lärmimmissionen der strittigen Anlage und nahm dabei zum Lärmgutachten Stellung. Die Fachstelle beurteilte dabei gemäss Ziff. 5 die strittige Anlage sowohl als Neuanlage (Einhaltung der Planungswerte) als auch als bestehende Anlage (Einhaltung der IGW). Im Zusammenhang mit dem Lärmgutachten und der darin beurteilten Tennisanlage führte sie aus (Ziff.