Als Fazit kamen die Gutachter zum Schluss (Ziff. 5), dass die Lärmbeurteilungspegel für den Sportlärm auf der Tennisanlage Lindenfeld in Burgdorf für alle Beurteilungsperioden zum Teil deutlich unterhalb der IRW seien, namentlich auch an der Liegenschaft der Beschwerdeführerin 2 am S.________weg 12. Dies unter der «Worstcase-Annahme», dass in der Intensivwoche kein Regen falle, da Sandplätze nur bei trockenen Bedingungen bespielt werden können, und dass auch auf den Feldern, welche über keine Beleuchtung verfügen, jeweils bis um 22.00 Uhr gespielt werde. Zudem sei bei den Zuschauern von einem «Worstcase» ausgegangen worden, sowohl