Zum Mittelungspegel seien dabei die aufgeführten Zeitkorrekturen hinzuaddiert worden und für die Aufprallgeräusche der Tennisbälle sei gestützt auf die Vollzugshilfe Sportlärm ein Zuschlag der Impulshaltigkeit von 6 dBA, für das Klatschen der Tenniszuschauer ein solcher von 2 dBA vergeben worden. Die IRW würden nicht nur für den exponiertesten Beurteilungspunkt eingehalten, sondern auch bei allen anderen BP (vgl. Anhang I). An der Liegenschaft am S.________weg 12 (Beschwerdeführerin 2) würden die IRW tagsüber werktags und sonntags um mindestens 8 dBA und am Abend werktags um 4 dBA unterschritten.