Die Lärmbelastung und -beurteilung findet sich in Ziff. 4 des Lärmgutachtens: Für den exponiertesten Beurteilungspunkt der Nachbarschaft (BP 10: V.________weg 2d, vgl. Abb. 1) wurde dabei ein Beurteilungspegel während der Tagperiode werktags von 54 dBA, während der Tagperiode sonntags von 59 dBA und am Abend zwischen 20.00 und 22.00 Uhr werktags von 53 dBA errechnet (Tabelle 6). Zum Mittelungspegel seien dabei die aufgeführten Zeitkorrekturen hinzuaddiert worden und für die Aufprallgeräusche der Tennisbälle sei gestützt auf die Vollzugshilfe Sportlärm ein Zuschlag der Impulshaltigkeit von 6 dBA, für das Klatschen der Tenniszuschauer ein solcher von 2 dBA vergeben worden.