Gemäss Ziff. 3 «Emissions- und Betriebsannahmen» würden die Emissionen der beiden Lärmquellen Tennissport und Zuschauer auf der VDI-Richtlinie 3770 «Emissionskennwerte technischer Schallquellen - Sport- und Freizeitanlagen» basieren, wobei die in der Vollzugshilfe Sportlärm erläuterten Anpassungen berücksichtigt worden seien. Die Emissions- und Betriebsannahmen für den Tennissport sind in Ziff. 3.1 aufgeführt, wobei bei dieser Lärmquelle vom (intensiven) Normalbetrieb als Worst-Case ausgegangen wurde, wonach die neun Tennisplätze täglich sowohl tagsüber als auch abends genutzt werden (Montag bis Samstag von 08.00 Uhr bis 22.00 Uhr, Sonntag von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr).