Die Stadt führt in der Stellungnahme vom 23. Mai 2024 aus, es sei erkannt worden, dass es sich hier um eine seit Jahrzehnten zonenkonforme und baubewilligte ortsfeste Anlage handle. Es wäre daher unverhältnismässig gewesen die absoluten Emissionen des Tennisspiels ganz konkret festzustellen bzw. zu messen. In der Stellungnahme vom 17. Juni 2024 führt die Stadt aus, sie habe bewusst auf die Einholung eines Lärmgutachtens verzichtet. Der Tennisplatz in den heute bestehenden Ausmassen sei eine baubewilligte, zonenkonforme und nach der Umweltschutzgesetzgebung wesentlich geänderte, ortsfeste Anlage, deren Einwirkungen auf die Umgebung grundsätzlich zu dulden seien (Art.