März 2025 und vom 5. Mai 2025 das eingeholte Lärmgutachten sowie den Fachbericht der Fachstelle Lärmakustik/Lasertechnik der Kantonspolizei Bern als mangelhaft, indem die Gutachter wie auch die Fachstelle den rechtserheblichen Sachverhalt in verschiedenen Punkten nicht, ungenügend oder falsch abgeklärt bzw. festgestellt hätten.