Es sei aktuell davon auszugehen, dass die Belastungsgrenzwerte in der Wohnzone 2 mit Lärmempfindlichkeitsstufe II durch den Betrieb der Tennisanlage nicht eingehalten werde. Die ständige Erweiterung der Anlage und die erhöhte Nutzung würden zu einer ausserordentlich hohen Lärmbelastung in der Nachbarschaft führen, verursacht durch das eigentliche Tennisspiel, aber insbesondere auch durch die Tennisspieler und durch das Publikum bei Anlässen.