Die Beschwerdeführerin 2 argumentiert in ihrer Beschwerde, die Tennisanlage sowie der Spielbetrieb seien in den letzten Jahrzehnten massiv erweitert worden, wodurch die Nutzungsintensität und die Lärmemissionen folgelogisch stark zugenommen hätten. Die Anlage umfasse unterdessen neun teilweise ganzjährig nutzbare Tennisplätze und einen Beachtennisplatz. Die Tennisanlage werde 7 Tage die Woche von morgen früh bis abends spät ohne Unterbruch betrieben. Es sei aktuell davon auszugehen, dass die Belastungsgrenzwerte in der Wohnzone 2 mit Lärmempfindlichkeitsstufe II durch den Betrieb der Tennisanlage nicht eingehalten werde.