Auf der südlichen Seite des Clubhauses befindet sich eine Terrasse mit Aussensitzplätzen, auf dem nördlichen Teil eine Dachterrasse. Gemäss Ausführungen des Beschwerdeführers 1 (angefochtene Verfügung, Rz. 37 ff.) halte man sich seit jeher an die folgenden, selbstauferlegten Betriebszeiten gemäss «Spielreglement und Platzordnung»: Montag bis Samstag von 08.00 Uhr bis 22.00 Uhr, Sonntag von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr. Im Herbst/Winter stünden vier von neun Spielfeldern zur Verfügung. Zu dieser Zeit seien der Küchen- und Aufenthaltsbereich sowie die Garderoben im Clubhaus geschlossen und es finde weder ein Trainingsbetrieb noch ein Wettkampfbetrieb statt. Gemäss ergänzendem