Dazu kommt, dass bei einer Anlage wie der Vorliegenden eine zuverlässige Prognose zum Voraus schwierig ist, was umso mehr gilt, als diese zusätzlich laufend und schrittweise erweitert wurde. Schliesslich wurde mit dem im Jahr 2015 vorgenommenen Ersatz des Belags von vier Spielfeldern (herkömmlicher Sandbelag zu synthetischem Sandbelag) eine Änderung der Anlage vorgenommen, für welche kein Baubewilligungsverfahren durchgeführt wurde, womit die lärmrechtlichen Auswirkungen dieser Änderung nicht 15 BGer 1C_177/2011 vom 9. Februar 2012, E. 4.2.