a. Der Tennisclub habe Lärmschutzwände bzw. -dämme oder Erdwälle vorzusehen; b. Der Tennisclub habe in Absprache mit der Fachbehörde eine geeignete Bepflanzung der Anlage mit schallabsorbierenden Sträuchern, Hecken, Bäumen o.ä. vorzusehen (siehe auch Bepflanzungsplan vom 12. März 1985, welcher Bestandteil der damaligen Baubewilligung war).»