a. Die Unterhaltsarbeiten sind täglich auf folgende Zeiten beschränkt: 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr; b. Der Betrieb der Bewässerungsanlage ist nach 22:00 Uhr untersagt; c. Der Tennisclub habe für die Durchführung von Matches und anderen Veranstaltungen jeweils eine Bewilligung der Baupolizei einzuholen. 4. Ergänzend zur Verfügung vom 16. April 2024 seien folgende baulichen Lärmschutzmassnahmen anzuordnen: