In ihrer Beschwerdeantwort vom 17. Juni 2024 beantragte die Beschwerdeführerin 2 die vollumfängliche Abweisung der Beschwerde des Beschwerdeführers 1. Mit Stellungnahme vom 17. Juni 2024 beantragt die Stadt Burgdorf auch die Abweisung der Beschwerde der Beschwerdeführerin 2. Der Beschwerdeführer 1 reichte schliesslich die Beschwerdeantwort vom 8. Juli 2024 zur Beschwerde der Beschwerdeführerin 2 ein und beantragt darin, es sei festzustellen, dass sich die Beschwerdeführerin 2 mit ihrem Rechtsbegehren Nr. 1 seiner Beschwerde unterzogen habe. Die Rechtsbegehren Nr. 2 und Nr. 3 seien abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden könne.