«1. Die angefochtene Verfügung vom 16. April 2024 sei aufzuheben. 2. Es sei ein Lärmgutachten gemäss Vollzugshilfe des BAFU zur Beurteilung von Sportanlagen, Ermittlung und Beurteilung von Sportlärm über die Emissionen der Tennisanlage Lindenfeld und der Immissionen auf dem Grundstück der Beschwerdeführerin anzuordnen. 3. Es seien von Amtes wegen vorsorgliche Lärmschutzmassnahmen und allenfalls eine nachträgliche Lärmsanierung der Tennisanlage Lindenfeld anzuordnen. 4. Der Beschwerdeführerin [hier: Beschwerdeführerin 2] sei nach Erhalt des Lärmgutachtens Gelegenheit zu geben, um ihre Rechtsbegehren dieser Beschwerde zu ergänzen.»