Montag bis Donnerstag: 07.30 bis 22.00 Uhr Freitag und Samstag: 07.30 bis 00.30 Uhr des Folgetages Sonntag: 08.30 bis 21.00 Uhr Nach 22.00 Uhr darf eine Nutzung nur noch im Innern des Clubhauses erfolgen. Die Fenster und Türen sind geschlossen zu halten. 142. Für Anlässe mit entgeltlicher Bewirtung im und um das Clubhaus ist eine gastgewerbliche Einzelbewilligung F (Festwirtschaft) beim Regierungsstatthalteramt zu beantragen. Gesuche sind bei der Ein- wohner- und Sicherheitsdirektion der Stadt Burgdorf einzureichen (Art. 31 GGG). 143. Betrieb von lärmintensiven Geräten: