Ein im Jahr 2015 vorgenommener Ersatz des Belags von vier Spielfeldern (herkömmlicher Sandbelag zu synthetischem Sandbelag) wurde von der Stadt Burgdorf auf Anfrage hin als baubewilligungsfreier Unterhalt beurteilt (vgl. angefochtene Verfügung, Rz. 36 und 99). Seit der Realisierung dieses Belagsersatzes verfügt der Tennisplatz damit über fünf Spielfelder mit Natursandbelägen und vier Spielfelder mit synthetischen Sandbelägen.