Der Korrekturfaktor ist zwar rechnerisch in der massgebenden Sendeleistung enthalten.12 Es ist jedoch weder vorgesehen noch besteht ein vernünftiger Grund, den Korrekturfaktor bei der Berechnung des Einspracheperimeters aufzurechnen. Denn aufgrund der automatischen Leistungsbegrenzung ist sichergestellt, dass im 6-Minuten-Mittel die konkret berechnete Strahlung ausserhalb des berechneten Einspracheperimeters weniger als 10 Prozent des Anlagegrenzwerts beträgt.