f) Nicht zu überzeugen vermag die Argumentation der Beschwerdeführerin in der Stellungnahme vom 9. Mai 2024, wonach der Einspracheperimeter aufgrund der Anwendung des Korrekturfaktors falsch berechnet worden sei. Bei der Berechnung des Einspracheperimeters wird die gesamte Sendeleistung (ERPn), die in einem Sektor von 90° abgestrahlt wird, summiert. Dabei ist derjenige 90°-Sektor ausschlaggebend, in dem insgesamt die höchste Sendeleistung abgestrahlt wird.11 Für die Berechnung des Einspracheperimeters ist somit auf die massgebende Sendeleistung (ERPn) abzustellen. Der Korrekturfaktor ist zwar rechnerisch in der massgebenden Sendeleistung enthalten.12