6. Gegen diese Sistierungsverfügung reichte die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 22. April 2024 bei der BVD Beschwerde ein. Sie beantragt sinngemäss die Aufhebung der Sistierungsverfügung vom 25. März 2024 und die sofortige Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands sowie die Anordnung eines sofortigen Benützungsverbots. Zur Begründung macht sie zusammengefasst geltend, die Streitsache beschränke sich nicht allein auf das Verfahren der BVD 120/2023/64. Vielmehr lägen mehrere rechtskräftige Verwaltungs- und Bundesgerichtsurteile zur Frage der Baubewilligungspflicht bei der Anwendung eines Korrekturfaktors auf die maximale Sendeleistung bei adaptiven Antennen vor.