2. Nach dem Standortdatenblatt vom 1. Juni 2021 (Revision: 1.14) nahm die Beschwerdegegnerin einen Antennentausch vor. Die fragliche Mobilfunkanlage der Beschwerdegegnerin umfasst nach wie vor zwei Antennenkränze mit je drei Antennenkörpern pro Ebene. Gemäss dem aktuellen Standortdatenblatt vom 1. Juni 2021 (Revision: 1.14) sind im oberen Antennenkranz drei neue Antennenkörper des Typs «AHP4518R3v06» mit je drei Sendeantennen in den Frequenzbändern 1 Zonenplan «Siedlung Teil Süd» im Massstab 1:5000 vom 22. Oktober 2012, genehmigt durch das AGR am 29. Mai 2013.