Die Kostennote des Rechtsvertreters der Beschwerdeführerin beläuft sich auf CHF 6134.45 (Honorar CHF 5530.00, Mehrwertsteuer CHF 452.80, Auslagen CHF 165.90, Mehrwertsteuer CHF 12.75). Die Parteikosten umfassen den durch die berufsmässige Parteivertretung anfallenden Aufwand (Art. 104 Abs. 1 VRPG). Nach Art. 11 Abs. 1 PKV37 beträgt das Honorar in verwaltungsrechtlichen Beschwerdeverfahren CHF 400.00 bis CHF 11 800.00 pro Instanz. Innerhalb des Rahmentarifs bemisst sich der Parteikostenersatz nach dem in der Sache gebotenen Zeitaufwand sowie der Bedeutung der Streitsache und der Schwierigkeit des Prozesses (Art. 41 Abs. 3 KAG38).