g) Das Benützungsverbot der drei Festbänke im überdachten Biergarten ist schliesslich auch verhältnismässig. Es ist erforderlich und geeignet, um den rechtmässigen Zustand wiederherzustellen. Mildere Massnahmen, mit denen dasselbe Ziel erreicht werden könnte, sind nicht ersichtlich. Obwohl die Gemeinde auch die Beseitigung der Festbänke hätte verlangen können, sah sie das Benützungsverbot als mildere Massnahme an, da nicht auszuschliessen sei, dass die Festbänke für besondere Veranstaltungen benutzt werden könnten. Da das Polizeiinspektorat in der Stellungnahme vom 6. Februar 2024 zudem weitere Kontrollen während des ordentlichen Betriebs