f) Sodann ist – wie ausgeführt (Erwägung 4.b) – ein öffentliches Interesse an der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes im Allgemeinen gegeben, da das Interesse an der Einhaltung der baurechtlichen Bestimmungen und an der konsequenten Verhinderung von Bauten, die der baurechtlichen Ordnung widersprechen, generell gross ist. Es gilt zu verhindern, dass illegal Bauende bessergestellt werden, als Bauwillige, die gesetzeskonform vorgängig ein Baugesuch stellen.33 Hinzu kommt, dass die Benützung der drei Festbänke im überdachten Biergarten zu zusätzlichen Lärmimmissionen führt.