Damit kann festgehalten werden, dass die drei Festbänke im überdachten Biergarten formell rechtswidrig sind, im Übrigen jedoch kein unrechtmässiger Zustand vorliegt. Somit ist die Verfügung der Gemeinde Köniz in Bezug auf die Feuerstelle und die sonstigen Sitz- sowie Stehplätze im Aussenbereich aufzuheben.