b) Der Beschwerdeführerin wurde mit nachträglichem Gesamtentscheid vom 22. September 2009 die Baubewilligung für die Nutzung des Gebäudes C.________ als Brauerei und kleine Gastwirtschaft mit je 20 Aussen- und Innensitzplätzen erteilt.17 Mit Baugesuch vom 22. Juni 2021 ersuchte die Beschwerdeführerin unter anderem um Erweiterung der Aussensitzplätze.18 Diesem Vorhaben wurde zunächst die Baubewilligung erteilt. Auf Beschwerde hin hob die BVD mit Entscheid vom 16. September 2022 die Baubewilligung bezüglich der Aussensitzplätze auf und erteilte den Bauabschlag.19 Entsprechend sind für den Betrieb der Beschwerdeführerin lediglich 20 Aussensitzplätze bewilligt.