6. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Gleichzeitig gab es dem Anzeiger Gelegenheit zur Beteiligung am Beschwerdeverfahren und beteiligte die Grundeigentümerin der Parzelle Köniz Grundbuchblatt Nr. G.________ von Amtes wegen am Verfahren. Die Gemeinde Köniz beantragt in ihrer Stellungnahme vom 8. Mai 2024 die Abweisung der Beschwerde. Der Anzeiger hat stillschweigend auf die Beteiligung am Verfahren verzichtet. Die von Amtes wegen am Verfahren Beteiligte äusserte sich nicht.