Die Beschwerdeführerin verzichtete auf die Einreichung eines nachträglichen Baugesuchs. 5. Gegen diese Verfügung reichte die Beschwerdeführerin am 16. April 2024 Beschwerde bei der BVD ein. Sie beantragt die Aufhebung der Verfügung des Bauinspektorats der Gemeinde Köniz vom 22. März 2024.