3.2 Die Bauherrschaft hat die Gelegenheit, innert 30 Tagen seit Eröffnung der vorliegenden Verfügung ein Gesuch um nachträgliche Baubewilligung einzureichen. 3.3 Die Kosten dieser Verfügung betragen CHF 400.00 und werden der C.________ auferlegt (Art. 51 Dekret über das Baubewilligungsverfahren BewD sowie Art. 13 des Gebührenreglements für das Baubewilligungsverfahren in der Gemeinde Köniz). 2/11 BVD 120/2024/12