Am 22. März 2024 erliess die Gemeinde eine Wiederherstellungsverfügung in dieser Sache mit folgendem Inhalt: 3.1 Für die C.________, wird eine Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands angeordnet, dies in Form eines dauerhaften Benützungsverbots: Die C.________ hat mit geeigneten Massnahmen dafür zu sorgen, dass spätestens ab dem 1. Mai 2024 keinerlei Sitz- oder Stehmöglichkeiten im Aussenbereich (Stühle, Tische, sonstige Plätze wie Steine um eine Feuerstelle) benützt werden, mit Ausnahme der früher bewilligten 20 Aussenplätze.