Das Polizeiinspektorat Köniz nahm mit Schreiben vom 6. Februar 2024 Stellung. Darin führte es aus, bei Kontrollen seien draussen nicht mehr als die mittels Betriebsbewilligung oder Einzelbewilligung bewilligten Sitz- respektive Stehplätze bewirtet worden. Zudem stellte es erneute gastgewerbliche Kontrollen in Aussicht. Die Gemeinde stellte den Verfahrensbeteiligten mit verfahrensleitender Verfügung vom 15. Februar 2024 die Eingaben zu und gab ihnen Gelegenheit eine Stellungnahme einzureichen. Die Stellungnahme der Beschwerdeführerin ging am 22. Februar 2024 bei der Gemeinde ein.