Die Gemeinde eröffnete am 18. Juli 2023 ein baupolizeiliches Verfahren und gab der Beschwerdeführerin Gelegenheit zur Stellungnahme. Mit Schreiben vom 31. Juli 2023 nahm die Beschwerdeführerin Stellung. Am 8. Dezember 2023 führte die Gemeinde Köniz vor Ort einen unangekündigten Augenschein durch. Anlässlich des Augenscheins stellte die Gemeinde fest, dass im Aussenbereich mehr als 20 Aussensitzplätze zur Nutzung zur Verfügung stünden. Mit verfahrensleitender Verfügung vom 22. Januar 2024 holte die Gemeinde eine Stellungnahme des Dienstzweigs Polizeiinspektorat Köniz ein. Das Polizeiinspektorat Köniz nahm mit Schreiben vom 6. Februar 2024 Stellung.