Die dagegen erhobene Beschwerde hiess die Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) mit Entscheid vom 16. September 2022 teilweise gut und hob den Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramts Bern-Mittelland vom 24. Dezember 2021 teilweise auf. Der Erweiterung der Aussensitzplätze und insoweit der Bewilligung der gastgewerblichen Nutzung wurde der Bauabschlag erteilt. Im Übrigen blieb der Gesamtentscheid vom 24. Dezember 2021 bestehen.