Mit Gesamtentscheid vom 24. Dezember 2021 bewilligte das Regierungsstatthalteramt Bern-Mit- telland die geplante Erweiterung der Innen- und Aussensitzplätze. Die Baubewilligung beinhaltete eine gastgewerbliche Nutzung. Die Erteilung einer Betriebsbewilligung für einen öffentlichen Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank (Art. 6 Abs. A GGG) wurde nach Rechtskraft der Baubewilligung in Aussicht gestellt.