Ferner beantragen die Beschwerdeführenden die Anweisung an die Beschwerdegegnerin, die Monitoringakten bezüglich Grundwasserhöhen von April 2022 bis 14. November 2023 zu den Akten zu reichen (Rechtsbegehren 4.2). Die Beschwerdegegnerin hat in ihrer Beschwerdeantwort vom 15. Mai 2024 erklärt, dass zwischen April 2022 und Oktober 2023 keine Grundwassermessungen im TP3 erfolgt seien und folglich keine entsprechenden Messdaten verfügbar sind. Die Beschwerdeführenden halten in ihren Schlussbemerkungen dennoch an diesem Antrag fest.