Die weiteren beantragten Sofortmassnahmen betreffen die Verpflichtung der Einwohnergemeinde Bönigen zum Weiterbetrieb der Pumpen (Rechtsbegehren 4.1), wobei die Beschwerdeführenden in ihren Schlussbemerkungen vom 25. Juli 2024 mitteilen, dass die Pumpen seit 31. Mai 2024 bereits wieder in Betrieb seien. Ferner beantragen die Beschwerdeführenden die Anweisung an die Beschwerdegegnerin, die Monitoringakten bezüglich Grundwasserhöhen von April 2022 bis 14. November 2023 zu den Akten zu reichen (Rechtsbegehren 4.2).