Die Beschwerdegegnerin erläutert dazu in ihrer Beschwerdeantwort vom 15. Mai 2024, dass ein Baustopp den natürlichen Kolmatierungsprozess verzögert respektive bei einer Wiederaufnahme der Bauarbeiten erneut beeinträchtigt hätte. Das TBA bekräftigt dies in seiner Stellungnahme vom 25. April 2024 und weist darauf hin, dass die noch ausstehenden Arbeiten ausserhalb des Gerinnes keine Wirkung auf die Grundwasserverhältnisse hätten. Die Gemeinde, das TBA und die Beschwerdegegnerin machen zudem darauf aufmerksam, dass das Interesse an der Umsetzung des Hochwasserschutzes an der Lütschine im Hinblick auf die sommerliche Schneeschmelze dringlich sei.