Tatsächlich kam es dann jedoch im November und Dezember 2023 zu aussergewöhnlichen Wetterverhältnissen. Schneefälle, gefolgt von intensivem Regen und Schneeschmelze führten vielerorts zu starken Anstiegen der Abflüsse und Wasserstände. Dies in einem Ausmass, wie es in den Wintermonaten bisher selten oder noch nie beobachtet worden war.29 Das Eintreten solch ausserordentlicher Verhältnisse war bei der Genehmigung am 19. Dezember 2014 wohl nicht vorausgesehen worden. Die Genehmigung wurde mit keinen Anordnungen oder Nebenbestimmungen für einen solchen Fall verbunden. Ob dies zu Recht oder Unrecht geschah, ist hier letztlich nicht zu beurteilen.