Aus dem blossen Umstand, dass es zur Überflutung von Kellern gekommen ist und die Arbeiten am Gerinne im Rahmen des TP3 dazu beigetragen haben könnten, kann nicht auf solche Verstösse zurückgeschlossen werden. Wie gezeigt, beruhte die Genehmigung auf der durch langjährige Beobachtungen gegründeten Annahme, dass der Grundwasserpegel im Winterhalbjahr tendenziell tief sei, die Gerinnearbeiten im TP3 daher zu keinen Beeinträchtigungen des Grundwasserleiters führten und die Anordnung von Messungen zur Grundwasserüberwachung im TP3 verzichtbar sei. Tatsächlich kam es dann jedoch im November und Dezember 2023 zu aussergewöhnlichen Wetterverhältnissen.