Piezometern, allerdings nur im TP1 und im TP4.23 Für das TP3 besteht keine Auflage betreffend Monitoring des Grundwasserspiegels. Die Beschwerdeführenden machen darauf aufmerksam, dass an der Besprechung vom 20. Dezember 2023 gemäss Aktennotiz24 auf eine in der Wasserbauplangenehmigung enthaltene Pflicht der Bauherrschaft zur kontinuierlichen Grundwasserüberwachung hingewiesen worden sei. Dieser Hinweis bezog sich wohl auf die angeordneten Messungen im TP1 und im TP4.