Das TBA genehmigte gestützt darauf mit Verfügung vom 19. Dezember 2014 den Wasserbauplan mit den Auflagen gemäss Amtsbericht des AWA und gemäss UVP. Nach Dispositivziffer 6.1, erstes Lemma der Genehmigungsverfügung muss die Anlage entsprechend den eingereichten Gesuchsunterlagen erstellt, betrieben und unterhalten werden. Die im UVB aufgeführten Massnahmen zum Schutz der Umwelt (gemäss UVB Kapitel 7 Seiten 113-125) sind – sofern sie nicht im Widerspruch zu Auflagen in den Umweltbereichen stehen – sach- und zeitgerecht umzusetzen.22 Diese Massnahmen umfassen auch die Fortsetzung der bisherigen Piezometermessungen und Beobachtung der Grundwasserspiegel sowie das Abteufen von zwei neuen