2.3 fest, dass gemäss UVB die massgebenden Bestimmungen der Gewässerschutzgesetzgebung eingehalten werden könnten. Obwohl beim Bau wegen der Sohlenabsenkungen der Grundwasserspiegel örtlich (im TP1 und im TP4, vgl. UVB S. 52 und S. 53) angeschnitten werde, seien keine nachteiligen Auswirkungen zu erwarten. Das AWA beurteile das Vorhaben aus der Sicht Grundwasserschutz mit Auflagen als umweltverträglich. Das TBA genehmigte gestützt darauf mit Verfügung vom 19. Dezember 2014 den Wasserbauplan mit den Auflagen gemäss Amtsbericht des AWA und gemäss UVP.