Es wurde aber nicht mit erheblichen nachteiligen Auswirkungen der Arbeiten im TP3 auf den Grundwasserspiegel gerechnet: «Die Einbauten der erforderlichen Ufersicherungen (Blocksatz, Buhnen) im TP3 werden im Winterhalbjahr bei tiefem Grundwasserstand ausgeführt. Somit ist wahrscheinlich mit keinen Beeinträchtigungen des Grundwasserleiters zu rechnen» (S. 51). Das Amt für Umweltkoordination und Energie des Kantons Bern (AUE) hielt in der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)20 gestützt auf den Amtsbericht des Amts für Wasser und Abfall des Kantons Bern (AWA)21 in Ziff. 2.3 fest, dass gemäss UVB die massgebenden Bestimmungen der Gewässerschutzgesetzgebung eingehalten werden könnten.