f) Daraus lässt sich nicht schliessen, dass der Beschwerdegegnerin Verstösse gegen die Wasserbauplangenehmigung oder gegen Vorgaben für die Umsetzung des Wasserbauplans vorzuwerfen sind. Im Wasserbauplanverfahren war nicht verkannt worden, dass die Arbeiten am Gerinne der Lütschine im TP3 sich auf das Grundwasser auswirken können. Im Umweltverträglichkeitsbericht (UVB)19 wird dazu u.a. ausgeführt (S. 48): «Im ganzen Perimeter des TP3 infiltriert die Lütschine das obere Grundwasserstockwerk». Es wurde aber nicht mit erheblichen nachteiligen Auswirkungen der Arbeiten im TP3 auf den Grundwasserspiegel gerechnet: