d) Das TBA erkennt mithin keine Hinweise auf Verstösse gegen die Wasserbauplangenehmigung oder gegen sonstige bei der Ausführung des Wasserbauprojekts im TP3 zu beachtenden Vorgaben. Es ist daher damit zu rechnen, dass das TBA im Falle einer Weiterleitung das Verfahren ohne weitere Abklärungen und ohne materielle Anordnungen abschliessen würde.